Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung Ich habe im Folgenden die wesentlichen Merkmale zusammengestellt, durch welche sich private und gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden.

  • Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Für die Private ist der Gesundheitszustand des Mitglieds entscheidend.
  • Während Familienangehörige ohne eigenes Einkommen bei der gesetzlichen Krankenkasse mit versichert sind, muß bei einer Privaten für jeden Mitversicherer ein Extrabeitrag geleistet werden.
  • Für alleinstehende Personen mit hohem Einkommen ist eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung meist günstiger als in der Gesetzlichen.
  • Der Service in Arztpraxen und Krankenhäusern ist oft komfortabler für Privatversicherte, da Ärzte auf Privatpatienten meist finanziell angewiesen sind.
  • Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung übernimmt die Gesetzliche einige Leistungen (nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen oder Zahnersatz) nicht oder nur zu einem geringen Anteil.
  • Kassenpatienten bekommen in der Regel nur das preiswerteste Medikament erstattet. Privatpatienten sind dagegen keine Preisgrenzen gesetzt.
  • Vorsorgeuntersuchungen sind bei Kassenpatienten auf ein Minimum beschränkt (für weitere Leistungen muß das Mitglied selbst aufkommen). Bei Privatpatienten werden die Kosten für zusätzliche Leistungen übernommen.
  • Krankenhaus

  • Die quartale Praxisgebühr von zehn Euro müssen nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten.
  • Alle Kassenpatienten haben den gleichen Leistungsanspruch, obwohl die Beiträge unterschiedlich hoch sind. Bei Privatpatienten hängt der Leistungsanspruch vom Vertragsabschluß ab.
  • Privat Versicherte sind von den Folgen der Gesundheitsreformen (Kürzungen der Leistungen, Erhöhungen der Beiträge, etc.) nicht betroffen.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen nehmen ehemalige Privatversicherte nur dann wieder auf, wenn sie versicherungspflichtig werden und sie unter 55 Jahre alt sind.
  • Während gegen eine gesetzliche Krankenkasse kostenfrei vor den Sozialgerichten geklagt werden kann, können Privatversicherte nur mit finanziellen Nachteilen in eine andere private Krankenversicherung wechseln (weil sie inzwischen älter wurden).