Der Versicherungsumfang wird bei Kfz-Versicherungen in Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung aufgeteilt. Zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es ratsam noch eine der beiden als freiwillig geltenden Zusatzversicherungen, welche Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, abzuschließen.
Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem vor häufigen Kleinschäden am Kraftfahrzeug wie etwa Glasbruch oder ein Hagelschaden und Wildunfällen.
Eine Vollkaskoversicherung kommt für selbst verschuldete Unfälle und Schäden auf, beinhaltet aber gleichzeitig den Umfang an Versicherungsleistung der Teilkaskoversicherung. Sie gilt allerdings nicht bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese zusätzliche Versicherung bietet sich vor allem bei hochwertigen Gebraucht- oder Neuwagen an, da die Reparaturkosten meist hoch ausfallen.
Im Hinblick auf die Finanzen, scheint eine Teilkaskoversicherung die günstigere Wahl zu sein. Dies muss aber auf Grund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Versicherungsprämie nicht immer zutreffen. Grundsätzlich sollte man also einen Versicherungsvergleich, der auch online angeboten wird, durchführen und die Beitragsdifferenz abwägen.
Seite bookmarken: