Der privat Versicherte hat freie Wahl über die Leistungen, die die Krankenversicherung umfassen soll. Je nach Tarif ist alles möglich. Man kann ganz individuell zugeschnittene Leistungspakete vereinbaren.

Generell werden medizinische Behandlungskosten umfassend gedeckt. Teilweise werden sie durch Beihilfen oder durch Eigenleistungen ergänzt. Die private Krankenversicherung bietet eine Alternative zur gesetzlichen freiwilligen Versicherung. Sie trägt im individuell beschlossenem Umfang die anfallenden Kosten für Behandlungen von Krankheiten, für Unfälle und Entbindungen. Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung haben die freie Wahl zwischen allen Ärzten und Krankenhäusern.
Der private Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Außerhalb Europas gilt er mindestens einen Monat lang. Ist der Aufenthalt länger, kann die Dauer auch verlängert werden.
Alle, die sich privat versichert haben, sind von gesetzlich beschlossenen Kürzungen der Leistungen und Erhöhungen der Zuzahlungen nicht betroffen, wenn sie bei Gesundheitsreformen beschlossen werden.
Privat Versicherte entscheiden frei
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung zu gestalten. Man kann z.B. wählen, ob man sich mit oder ohne Selbstbehalt versichern will. Der Selbstbehalt beinhaltet den Part der Behandlungskosten, für den das versicherte Mitglied selbst aufkommen muss. Er wird im Voraus bestimmt. Der Betrag wird von den Gesamtkosten abgezogen.
Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz übernimmt eine private Krankenversicherung in dem Rahmen des vereinbarten Tarifs. Es können Tarife mit verschiedenen Erstattungsprozentsätzen gewählt werden. Ein möglicher Tarif mit 80% Kostenerstattung kostet z.B. etwas mehr als einer, in dem nur 60% übernomen werden. Ein Tarif, der prozentual Kosten erstattet, ist sinnvoll für Beamte mit Familienangehörigen. Die Höhe des Prozentsatzes wählen Sie selbst aus.
Die Anwartschaftsversicherung ist dazu da, sich die Rechte der privaten Krankenversicherung für eine gewisse Zeit zu sichern. Das kann dann in Kraft treten, wenn Sie eine zeitlang zu wenig verdienen und in die gesetzliche Krankenversicherung treten müssen.
Auch für Privatversicherte, die arbeitslos geworden sind, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Arbeitslose, die unter 55 Jahre alt sind, werden ganz automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Wenn die Arbeitslosigkeit kein ganzes Jahr dauert, so braucht man keine Anwartschaftsversicherung, um wieder zu den gleichen Bedingungen versichert zu sein. Der Vertrag muss allerdings vorher bereits fünf Jahre ununterbrochen bestanden haben.
Man kann sich auch gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, wenn man mindestens 5 Jahre lang Mitglied in der privaten war.
Privat Krankenversicherte müssen die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
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