Allgemein gilt: Private Krankenversicherungen machen den Vertragsabschluss vom Gesundheitszustand und Alter des Interessenten abhängig. 
Primär versichern sich Personen in einer privaten Krankenversicherung, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Zu den versicherungspflichtigen Personen zählen generell alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten und Menschen, die kein eigenes Einkommen erzielen. Nicht dazu zählen Beamte, Selbständige und Freiberufler. Diese können eine private Krankenversicherung abschließen.
Darüber hinaus gibt es für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt zur Zeit bei 47.250 € ( Jahresbruttoeinkommen). Wer mehr verdient (ein monatliches Brutto-Einkommen über 3.937,50 € erzielt) hat die Wahl, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Wer als privat versicherter Arbeitnehmer durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von dieser Pflicht befreien lassen. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Versicherte Arbeitslosengeld II bezieht. In diesem Fall kann er ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 versicherungsfrei und privat krankenversichert waren, gilt 2005 die Versicherungspflichtgrenze von 42.300 Euro. Die einmal vorgenommene Zuordnung eines Arbeitnehmers zur höheren oder niedrigeren Versicherungspflichtgrenze hat auf Dauer Bestand. Beide Versicherungspflichtgrenzen werden jährlich entsprechend der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung angehoben.
Beamte erhalten vom Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50% der Aufwendungen (70% im Ruhestand), für Ehegatten 70% und für Kinder 80%.

Wer unterhalb dieser Einkommensgrenze liegt, hat die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Hierbei kann man sehr gezielt vorgehen, welche unterschiedliche Leistungen, wie z.B. Zahnersatz, Sehhilfen, Auslandversicherung, Absicherung oder mehr Komfort im Krankenhaus, abgedeckt werden sollen.
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